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Geschäftsführerin von Licht für die Welt Österreich und Notar Dr. Prayer sitzen an einem Tisch und sprechen über das Thema Erbschaft und Testament.

Tipps zu Testament und Vermächtnis

Der Notar Dr. Prayer beantwortet häufige Fragen zum Thema Testament und Vermächtnis.

Was ist ein Testament?
Ein Testament ist eine Erklärung, an wen der Nachlass ganz oder anteilsmäßig übergehen soll. Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen.

Wozu ein Testament?
Mit einem Testament können Sie – solange Sie sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten – genau festlegen, was mit Ihrem Vermögen passiert. Wenn Sie kein Testament machen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn es gar keine ErbInnen gibt, fällt der Nachlass an den Staat.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Ohne Testament wird der Besitz einer verstorbenen Person in einer bestimmten Reihenfolge auf Blutsverwandte, adoptierte Kinder, EhepartnerInnen und eingetragene PartnerInnen aufgeteilt. Dabei kommen erst Kinder und Enkel, dann die Eltern und deren Nachkommen, dann die Großeltern und deren Nachkommen und zuletzt die Urgroßeltern zum Zug. Eine Linie schließt die folgenden Linien aus. Die EhepartnerInnen und eingetragenen PartnerInnen erben immer neben den nach den Linien berufenen Verwandten.

Wie verfasse ich ein Testament?
Sie haben drei Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu verfassen.

  • Öffentliches Testament, das Sie bei einem Notar oder vor Gericht erstellen
  • Eigenhändiges Testament, das Sie zur Gänze mit der Hand schreiben müssen. Am Ende des Textes müssen Sie unterschreiben und das Datum hinzufügen.
  • Fremdhändiges Testament, das nicht in Ihrer Handschrift abgefasst ist. Seit der Erbrechtsnovelle, die am 1.1.2017 in Kraft getreten ist, sind die Bestimmungen bei dieser Testamentsform so verschärft worden, dass Sie ein fremdhändiges Testament am besten nur bei einem Rechtsanwalt oder Notar abschließen.

Was ist ein Vermächtnis?
Mit einem Vermächtnis oder Legat vermachen Sie einer Person oder Institution einen bestimmten Vermögenswert, also einen Geldbetrag, eine Immobilie o.ä. Und zwar unabhängig von Erbfolge und Testament.

Wir danken Notar Dr. Stephan Prayer für die inhaltliche Überprüfung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Vermächtnis mit Zukunft“