Häufig gestellte Fragen zur Testamentspende
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Erbe und Testamentspende.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Legat?
Das Erbe ist die Gesamtheit des Vermögens, das jemand nach seinem Ableben hinterlässt, inklusive aller Rechte und Verpflichtungen. Ein Legat ist ein bestimmter Teil aus diesem gesamten Nachlass, beispielsweise ein Sparbuch, ein Auto, ein Schmuckstück etc.
Kann ich Licht für die Welt als Erbin einsetzen?
Ja, es ist möglich Licht für die Welt als Alleinerbin, gemeinsam mit anderen Personen oder Organisationen oder auch als Ersatzerbin einzusetzen.
Was muss ich tun, wenn ich Licht für die Welt in meinem Testament bedenken möchte?
Sie sollten zunächst entscheiden, ob Sie unsere Organisation mit einem Legat bedenken oder als Erbin einsetzen möchten. Danach ist es wichtig, Ihre Entscheidung mit unseren korrekten Daten (Name, Adresse, Vereinsregisternummer) in Ihrem Testament festzuhalten: Licht für die Welt, Niederhofstraße 26, 1120 Wien, ZVR: 715 489 293
Muss ich Licht für die Welt darüber informieren, wenn ich die Organisation in meinem Testament bedacht habe?
Sie müssen unsere Organisation nicht informieren, wenn Sie das nicht möchten. Wir würden uns aber sehr freuen, wenn Sie uns darüber informieren, da wir uns zu Lebzeiten bei Ihnen bedanken möchten. Ein großes Anliegen ist uns auch das posthume Erinnern unserer Testamentsspender*innen. Ihre Vornamen und Sterbedaten bringen wir an der Memorialtafel in unserem Büro an.
Kann ich Licht für die Welt gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Organisationen als Erbin einsetzen?
Auch das ist möglich und auch damit haben wir bereits Erfahrung. In der Praxis sind alle beteiligten Organisationen daran interessiert, das Verlassenschaftsverfahren rasch und im gegenseitigen Einvernehmen positiv abzuwickeln.
Was geschieht mit meiner Immobilie, wenn ich sie Licht für die Welt vererbe?
Aufgrund der Vereinsstatuten und begrenzter personeller sowie finanzieller Ressourcen kann Licht für die Welt Immobilien nicht behalten, verwalten, vermieten o.Ä. Alle Immobilien, die unsere Organisation erbt, werden bestmöglich verwertet. Dabei unterstützt uns ein kleines Immobilienbüro. Es entstehen dabei für Licht für die Welt keinerlei Kosten.
Was geschieht mit dem Inventar, wenn Licht für die Welt meine Wohnung/mein Haus erbt?
Wir übernehmen auch die Verantwortung für die Räumung Ihrer Immobilie. Dabei werden wir von einem Händler unterstützt. Was verwertbar ist, wird verkauft. Nur kaputte Dinge werden weggeworfen.
Wie erfährt Licht für die Welt nach meinem Ableben davon, dass die Organisation in meinem Testament bedacht wird?
Wir erhalten diese Information von dem oder der für die Abwicklung der Verlassenschaft zuständigen Gerichtskommissär*in in schriftlicher Form. Von diesem Zeitpunkt an sind wir als Erbin Teil des Verlassenschaftsverfahrens. Sind wir Vermächtnisnehmerin, bleiben wir in regelmäßigem Kontakt mit dem oder der Gerichtskommissär*in bis das Vermächtnis ausgefolgt ist.
Übernimmt Licht für die Welt die Organisation meines Begräbnisses?
Wenn Licht für die Welt als Erbin eingesetzt ist, übernehmen wir auch die Organisation Ihres Begräbnisses. In diesem Falle ersuchen wir Sie aber unbedingt, uns bereits zu Lebzeiten über diesen Wunsch zu informieren. Wichtig ist es auch, sicher zu stellen, dass Licht für die Welt rasch von Ihrem Ableben informiert wird, um die notwendigen Schritte zu setzen. Es ist nicht ausreichend, Ihren Wunsch nur ins Testament zu schreiben, da dieses Testament meist erst nach der Organisation und Abwicklung des Begräbnisses geöffnet bzw. gelesen wird. Licht für die Welt übernimmt auch die Grabpflege, wenn dies von Ihnen gewünscht wird.
Kann ich meine Testamentspende für Licht für die Welt einem Land oder bestimmten Projekt widmen?
Wenn Sie die Arbeit von Licht für die Welt nachhaltig unterstützen möchten, ist es besser, auf eine Zweckwidmung zu verzichten. Am besten helfen Sie uns, wenn Sie uns gestatten, Ihre Testamentsspende flexibel einzusetzen. Niemand kann vorherplanen, wo Ihre Spende zu Ihrem Todeszeitpunkt am dringendsten gebraucht wird. Sollte Ihnen aber eines unserer Tätigkeitsfelder besonders am Herzen liegen, so können Sie eine Widmung für einen unserer Tätigkeitsbereiche vornehmen: Augengesundheit, inklusive Schulbildung, wirtschaftliche Selbstermächtigung oder Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen.
Kann ich eine zugesagte Testamentsspende widerrufen?
Jedes Testament ist eine Momentaufnahme und natürlich können sich Wünsche ändern und Entscheidungen widerrufen werden. Sie können eine im Testament zugesagte Erbschaft oder ein Vermächtnis jederzeit widerrufen, indem Sie es in einem neuen Testament ändern. Gültig ist beim Todeszeitpunkt das Testament mit dem jüngsten Datum.
Beraten Sie mich bei der Erstellung des Testaments?
Wir sprechen gerne mit Ihnen über Ihre Wünsche. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es für viele Menschen hilfreich ist, über Ihre Fragen oder Vorstellungen mit uns zu sprechen. Der persönliche Kontakt gibt Sicherheit und Vertrauen. Dennoch können wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Dafür wenden Sie sich bitte an eine*n Notar*in oder eine*n Rechtsanwalt*in Ihres Vertrauens. Die Erstberatung bei einem Notar oder einer Notarin ist in ganz Österreich übrigens kostenlos.
Wie viel kostet die Erstellung eines Testaments?
Die Preise in Österreich variieren je nach Umfang des Testaments bzw. Komplexität der Wünsche zwischen 300 und 500 Euro. Möchten Sie Ihr Testament im zentralen Testamentsregister hinterlegen, kommt noch eine kleine Gebühr dazu. Wir empfehlen diese Hinterlegung, weil damit sichergestellt ist, dass Ihr letzter Wille gefunden und erfüllt wird. Ein selbst gewählter Aufbewahrungsort kann einerseits so sicher sein, dass das Testament nicht gefunden wird. Andererseits kann es geschehen, dass das Testament in die falschen Hände gelangt und nicht wunschgemäß erfüllt wird.