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Behindertenrechte sind Menschenrechte

10.12.2021
Zwei Frauen in Rollstühlen sitzten nebeneinander unter einem Baum. Beide tragen blaue Kleidung und schauen sich amüsiert an.

Zivilgesellschaft veröffentlicht WSK-Parallelbericht – Manfred Nowak unterstreicht den Einsatz von Licht für die Welt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

„Behindertenrechte sind Menschenrechte und als solche unveräußerlich, universell und unteilbar. Jedes Kind hat das Recht auf medizinische Versorgung und Bildung. Licht für die Welt macht sich für das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf inklusive und leistbare Augengesundheit stark. Ein Großteil der Blindheitsfälle wären vermeidbar, wenn alle Kinder medizinisch versorgt würden“, sagt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember und weist auf das menschenrechtliche Engagement der Nicht-Regierungsorganisation hin, deren Empfehlungen in den aktuellen Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen (WSK)-Parallelbericht eingeflossen sind. Neben der praktischen Arbeit im Bereich der Augenheilkunde, der inklusiven Bildung und der Inklusion in der Berufswelt ist Licht für die Welt auch anwaltschaftlich aktiv.

Menschenrechtsexperte Manfred Nowak lächelt in die Kamera
Manfred Nowak copyright: Applied Human Rights – Ruedastudio

WSK-Bericht: Österreich ist säumig

„Die österreichische Regierung ist dazu verpflichtet, regelmäßig über die Umsetzung der WSK-Rechte gemäß UN-Sozialpakt zu berichten. Bisher gibt es aber keinen Staatenbericht. Dieser ist seit 2018 fällig. Dadurch entzieht sich Österreich der Überprüfung. Wir appellieren an die österreichische Regierung, den WSK-Bericht dringend vorzulegen und die Überprüfung konstruktiv als Chance zu sehen“, fordert Johanna Mang, zuständig für die anwaltschaftliche Arbeit bei Licht für die Welt.

Behindertenrechte bei Überprüfungen der Menschenrechte berücksichtigen

Licht für die Welt empfiehlt im WSK-Parallelbericht, dass die Bundesregierung die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen verpflichtenden Menschenrechtlichen Überprüfungen (Human Rights Impact Assessments) berücksichtigt und dass Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe inklusiv gestaltet werden.

Zivilgesellschaftlicher WSK-Bericht

Nichtregierungsorganisationen, darunter Licht für die Welt, veröffentlichen anlässlich des Tages der Menschenrechte einen zivilgesellschaftlichen Bericht. Darin beschreiben sie die Auswirkungen ausgewählter österreichischer Politiken auf die WSK-Rechte in Ländern des Globalen Südens und formulieren Empfehlungen.

Menschen mit Behinderung besonders gefährdet

Die aktuelle Studie „A disability -inclusive response to COVID-19“ zeigt, dass besonders Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise erschreckend oft keine Hilfe bekommen haben. Seit 2020 steigt zum ersten Mal seit 20 Jahren die Anzahl an Menschen in Armut; Menschen mit Behinderungen sind überproportional betroffen.

Weitere Informationen:

Kontakt:

Natalie Plhak
Pressesprecherin Licht für die Welt
+ 43 664 546 824 1
n.plhak@light-for-the-world.org