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Förderung behinderter Menschen auch in Entwicklungsländern: Gehörlose Schüler in Äthiopien.
Menschen mit Behinderungen machen oft, gleich in welchem Land sie leben, dieselbe Erfahrung: Sie werden nach ihren – vermeintlichen – Defiziten eingeschätzt und unterschätzt. Ihnen werden Fähigkeiten abgesprochen. Sie werden diskriminiert. Ihnen werden die jedem Menschen zustehenden Rechte vorenthalten. In den Armutsgebieten unserer Erde trifft diese Situation Menschen mit Behinderungen noch stärker. Der Kreislauf von Armut und Behinderung bedeutet für Menschen mit Behinderungen, dass sie keinen Zugang zu ihren Rechten haben, dass ihnen Bildung und medizinische Versorgung vorenthalten wird; und vielfach auch das Recht auf Leben. Deshalb setzt sich LICHT FÜR DIE WELT auf allen Ebenen dafür ein, die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten haben, ihre Rechte einzufordern und zu verwirklichen.
In einer Schwerpunkt-Resolution zur Umsetzung der UN Millenniums-Entwicklungsziele (1) bekennen sich die Vereinten Nationen nun ausdrücklich zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, basierend auf den Prinzipien Barrierefreiheit und effektiver Partizipation: ein richtungweisender Erfolg für die konsequente anwaltschaftliche Arbeit der Fachorganisation LICHT FÜR DIE WELT, die im Vorfeld der Verabschiedung der Resolution entsprechende Änderungen erwirkt hatte.
Die Menschenrechtsexpertin Marianne Schulze war für LICHT FÜR DIE WELT an den Verhandlungen im Rahmen der UN Generalversammlung beteiligt: "Die Mitgliedsstaaten mussten im Zuge der Erarbeitung der Resolution daran erinnert werden, dass die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2) die Basis und neue Richtschnur für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele ist. Erst in der jetzt beschlossenen Version wurde der barrierefreie Zugang zu Menschenrechten, wie er in der Konvention festgeschrieben ist, eingebettet", erklärt Schulze.
Rupert Roniger, Geschäftsführer von LICHT FÜR DIE WELT, begrüßt dieses jüngste Bekenntnis der UN Generalversammlung als einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft und barrierefreien Welt: "Die Mitgliedsstaaten halten in dieser neuen Resolution nun ausdrücklich fest, dass die Millenniums-Entwicklungsziele nur durch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsprogramme verwirklicht werden können. Ein wichtiger Schritt für die rund 500 Millionen Menschen mit Behinderungen in den Armutsgebieten unserer Erde, die weitgehend ein Schattendasein führen, ohne Zugang zu fundamentalen Menschenrechten wie Grundschulbildung und leistbarer Gesundheitsversorgung."
LICHT FÜR DIE WELT setzte den Menschenrechtsansatz auch in weiteren, parallel verhandelten Resolutionen durch, so z.B. in der Resolution zum Recht auf Nahrung. Darin wird nunmehr festgeschrieben, dass sämtliche Programme zur Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung barrierefrei zugänglich sein müssen. Auch in einer Resolution zur Situation von Frauen in ländlichen Regionen wurde die explizite Erwähnung von Frauen mit Behinderungen eingefordert und von der UN Generalversammlung angenommen.
Information
1) UN Millenniums-Entwicklungsziele
Im September 2000 haben sich alle UN Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung von acht Milleniums-Entwicklungszielen (u.a. extreme Armut und Hunger zu beseitigen sowie eine Grundschulausbildung für alle Kinder zu gewährleisten) bis zum Jahr 2015 geeinigt.
Webtipp: http://www.8goals4future.at, www.includeeverybody.org
2) UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Mit der UN Konvention, der ersten Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts, werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten und effektiven Zugang zu allen Menschenrechten haben. Das heißt, dass die Konvention keine neuen Menschenrechte schafft, sondern die Ausübung bereits anerkannter Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sicherstellen soll. Die in Rekordzeit verhandelte Konvention wurde am 13. Dezember 2006 von der UN Generalversammlung angenommen trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Österreich hat die Konvention am 26. September 2008 ratifiziert und sich damit zu deren Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.
Webtipp: http://www.un.org/disabilities
Hintergrund:
LICHT FÜR DIE WELT - Christoffel Entwicklungszusammenarbeit ist eine international tätige österreichische Fachorganisation, die sich im Rahmen ihrer anwaltschaftlichen Arbeit gemeinsam mit lokalen Partnern für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern einsetzt.
Ein Zehntel der Weltbevölkerung, rund 650 Millionen Menschen, leben mit Behinderungen. Die Vereinten Nationen verankern mit dem Beschluss der 8. UN-Menschenrechtskonvention die Rechte von Menschen mit Behinderungen völkerrechtlich. LICHT FÜR DIE WELT ist es gemeinsam mit anderen Organisationen gelungen, in dieser Menschenrechtskonvention auch eine Bestimmung zu verankern,
welche die Staaten dazu verpflichtet, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geförderten Projekte so zu gestalten,
dass Menschen mit Behinderungen teilnehmen können. Es darf nicht mehr geschehen, dass etwa ein Schulprojekt gefördert wird, das Kinder mit Behinderungen ausgrenzt; oder ein Projekt zur
Dorfentwicklung, das Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt und an den Rand drängt.
LICHT FÜR DIE WELT hat die Expertise im Bereich Entwicklungszusammenarbeit (EZA) zu den Verhandlungen beigesteuert: In einem eigenen Artikel der Konvention wird die Einbeziehung und aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in EZA Programmen festgeschrieben. Die Dringlichkeit dieser Anerkennung wird durch die Tatsache offensichtlich, dass von den weltweit geschätzt 650 Millionen Menschen mit Behinderungen 80% in Entwicklungsländern leben.
Nähere Informationen zur UN-Konvention
Text der Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung
Presseaussendung von LICHT FÜR DIE WELT anlässlich der von der UN-Vollversammlung angenommenen UN-Konvention
Bei der Jahresversammlung des Netzwerks lokaler Behindertenorganisationen in Tansania im Dezember 2006 setzen sich die Betroffenen selbst für ihre Rechte ein.
LICHT FÜR DIE WELT wird vor dem Hintergrund der UN-Menschenrechtskonvention das Engagement auf Ebene der Europäischen Union und in Österreich für die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in alle Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit fortsetzen.In den vergangenen Jahren konnten erste Erfolge erzielt werden. Das Bewusstsein, dass Menschen mit Behinderungen nicht länger ausgegrenzt werden dürfen, wächst und findet mehr und mehr Eingang in die programmatischen Grundlagen. Noch aber ist viel zu tun, um in den geförderten Projekten die Praxis zu ändern. Ein von LICHT FÜR DIE WELT geleitetes EU-gefördertes Projekt, das in Kooperation mit 11 anderen europäischen Organisationen durchgeführt wurde, leistet dazu einen Beitrag. Im Rahmen dieser Initiative werden Möglichkeiten aufgezeigt, Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsprojekte einzubeziehen. www.make-development-inclusive.org
In einem Pilotprojekt in Tansania unterstützt LICHT FÜR DIE WELT die Vernetzung lokaler Behindertenorganisationen und -initiativen, die gegenüber ihren politischen Verantwortlichen das Recht auf Schulbildung und Teilnahme an politischen Prozessen einfordern. LICHT FÜR DIE WELT stärkt die Fähigkeiten dieses Netzwerks (Inklusives Tansania Konsortium), sich effektiv für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Denn es ist unsere Überzeugung, dass, wo immer möglich, die Betroffenen selbst für ihre Rechte eintreten müssen.
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